Wettkampfreglement Chäsitzer Louf

Version 2026 (25.08.2025)

Mit der Anmeldung zum Chäsitzer Louf stimmen Sie automatisch unserem Wettkampfreglement zu.

 

  1. Allgemein

1.1. Dieses Wettkampfreglement ist integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Läuferin bzw. Läufer. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen (Dritten) gilt das Wettkampfreglement. Der Veranstalter geht davon aus, dass diese Dritten der anmeldenden Person die Ermächtigung zur Anmeldung gegeben haben. Bei Anmeldung minderjähriger Läuferinnen und Läufer durch Dritte geht der Veranstalter davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

1.2. Unternehmen, welche für die Organisation und Durchführung der Laufveranstaltungen, die Abwicklung von Anmeldungen (online, offline), die Verwaltung der Daten der Teilnehmenden, das Inkasso, die Zeitmessung, Resultatdienst, Startnummernprozesse, Teilnehmerwerbung und -information für uns tätig sind, bearbeiten die Daten in unserem Auftrag und nur für unsere Zwecke. Gemäss Gesetz sind wir verpflichtet, die Datenbearbeitung durch diese Unternehmen zu kontrollieren und diese zu verpflichten, die Daten nicht für eigene Zwecke zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben. 

 

2. Datenschutz

2.1. Die Verwendung der Personendaten ist in der geltenden Datenschutzerklärung geregelt. Zur Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung werden von den Teilnehmenden Name, Vorname, Geburtsjahr, Adresse sowie E-Mail-Adresse als zwingende Angaben gefordert. Weitere Daten werden auf freiwilliger Basis erhoben, wenn es für die Erbringung einer weiteren Leistung erforderlich ist. Diese Daten verarbeiten wir zum Zweck der Durchführung der Laufveranstaltung, inklusive Zustellung von Informationen zu Ihrer Teilnahme und der Startunterlagen sowie Informationen vor und nach der Veranstaltung.

2.2. Wir arbeiten mit dem Anmelde- und Zeitmessdienstleister TrackMaxx zusammen. Dieser hält die Datenschutzvorgaben ein und setzt diese nach unseren Vorgaben um. Die Datenschutzerklärung von TrackMaxx findet sich hier: https://trackmaxx.ch/datenschutz

2.3. Die Läuferin bzw. der Läufer verpflichtet sich, dem Veranstalter die Personendaten von Drittpersonen nur zur Verfügung zu stellen, wenn diese, bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die geltende Datenschutzerklärung kennen und sie gemäss anwendbarem Datenschutzrecht dazu berechtigt sind. Der Veranstalter darf die Läuferin bzw. den Läufer jederzeit auffordern, das Vorliegen dieser Voraussetzungen – insbesondere einer Einwilligung der Drittpersonen – innert Frist nachzuweisen und kann andernfalls ohne weiteres von sämtlichen Verträgen zurücktreten. 

2.4. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, in eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern (Printmedien) verwendet werden.

 

3. Selbstverantwortung

3.1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.

3.2. Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start. 

3.3. Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen zu starten (bspw. Grippe). 

 

4. Haftung

4.1. Eine Haftung jeglicher Art wird vom Veranstalter nicht übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen. 

4.2. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. 

4.3. Gerichtsstand ist Kehrsatz/Bern.

 

5. Wettkampf

5.1. Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt. 

5.2. Es wird keine Lizenz benötigt.

5.3. Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden. Veränderungen an der Startnummer führen zur Disqualifikation. 

5.4. Die Zeitmessung erfolgt mit Nettozeitmessung mit einem in der Startnummer integrierten Einwegchip. Die Startnummern sind ungefaltet, nach vorne gut sichtbar, auf der Brust zu tragen. 

5.5. Es darf nur aus dem von der Organisation zugeteilten Startblock gestartet werden. 

5.6. Die Anordnungen des Streckendienstes vom Chäsitzer Louf sind verbindlich. Private Fahrzeuge, Fahrräder, Babyjogger, Kinderwagen, Privatbegleitung sowie Hunde sind nicht zugelassen. 

5.7. Abkürzungen sind nicht gestattet. 

5.8. Der Veranstalter richtet entlang der Chäsitzer Louf Strecke Verpflegungsstationen ein. Teilnehmende haben jedoch keinen Anspruch auf Verpflegung seitens Veranstalter.

5.9. Die maximale Laufzeit für den Hauptlauf beträgt 1 Stunde und 40 Minuten, beim Kurzlauf beträgt die maximale Laufzeit 40 Minuten. Wer länger als die maximale Laufzeit benötigt, kann in der Rangliste nicht mehr gewertet werden. 

5.10. Der «Besenwagen» bildet den offiziellen Schluss des Rennens. Er fährt so hinter dem letzten Startblock, dass die maximale Laufzeit erreicht werden kann. Wer hinter dem Besenwagen läuft kann vorzeitig aus dem Rennen genommen werden (Abgabe der Startnummer). 

5.11. Teilnehmende werden in geschlechtsgetrennten Altersklassen gewertet. Sind weniger als fünf Teilnehmende in einer Altersklasse eingeschrieben, können diese Teilnehmenden der nächstjüngeren Altersklasse zugeteilt (Ausnahme: Altersklassen U18 und jünger werden der nächstälteren Altersklasse zugeteilt).

5.12. Den ersten fünf pro Kategorie werden an der Siegerehrung Naturalpreise übergeben. Wer nicht an der Siegerehrung teilnimmt, verzichtet freiwillig auf den Preis. 

5.13. Beim Hauptlauf werden Spezialwertung ausgezeichnet. Diese werden bei Kilometer 3 (Goldsprint), Kilometer 6 (Fischersprint) und Bergpreis (letzten 700m) gemessen. Zusätzlich werden der/die schnellste Chäsitzer/in ausgezeichnet.

5.14. Kinder und Jugendlich bis und mit U14 Kategorie erhalten eine Medaille. Alle anderen Teilnehmer/innen erhalten ein Teilnahmegeschenk.

5.15. Auf der Walking-Strecke und bei der MuKi / VaKi Kategorie werden nur eine alphabethische Einlaufliste erstellt.

5.16. Der Chäsitzer Louf wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik-Verbandes durchgeführt. 

 

6. Unfälle

6.1. Der Chäsitzer Louf verfügt über einen Samariterdienst im Ziel sowie einem Rennarzt auf Platz.

6.2. Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Läuferinnen und Läufern sowie Unfällen bitte sofort den nächsten Streckenposten orientieren und Hilfe anfordern. Die Notrufnummer lautet 112.

6.3. Dem Streckendienst und dem Sanitätspersonal ist es erlaubt, gesundheitlich angeschlagene Läuferinnen und Läufer aus dem Rennen zu nehmen. 

 

7. Rückerstattungen

7.1. Wer am Chäsitzer Louf nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes. 

7.2. Kann der Lauf aufgrund behördlicher Anordnung oder nicht beeinflussbarer Drittereignisse wie bspw. Hochwasser nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, wird der Startplatz auf das Folgejahr übertragen. Auf Wunsch wird das Startgeld zurückerstattet, abzüglich CHF 10.- Bearbeitungsgebühr.

 

8. Doping

8.1. Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Alle Teilnehmenden unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch www.sportintegrity.ch.

 

9. Organisation

9.1. Organisator vom Chäsitzer Louf ist der Verein «Chäsitzer Louf» mit Sitz in Kehrsatz.

Kehrsatz, August 2025